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KFZ Gutachter Haftpflichtschaden München
KFZ Gutachter für Haftpflichtschäden gesucht? Wir dokumentieren fachgerecht – ohne versteckte Kosten.
Wenn eine andere Verkehrsteilnehmerin einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, haben Sie nach deutschem Schadensersatzrecht grundsätzlich Ansprüche gegenüber der Unfallverursacherin beziehungsweise gegenüber deren Haftpflichtversicherer.
Als KFZ Gutachter für Haftpflichtschäden dokumentieren wir den entstandenen Schaden fachgerecht und schaffen eine fundierte technische Grundlage für die weitere Schadenabwicklung. Wir erfassen den Schadenumfang, kalkulieren die voraussichtlichen Reparaturkosten und halten alle relevanten Feststellungen in einem detaillierten Gutachten fest.
Rufen Sie uns am besten an, bevor Sie weitere Schritte mit dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite abstimmen. Wir beraten Sie objektiv und unverbindlich.
Unser Service im Überblick
Über 3.000 betreute KundInnen
Wir haben bereits über 3.000 KundInnen bei der Begutachtung von Fahrzeugschäden unterstützt. Unsere Bewertungen geben einen Eindruck von der Zufriedenheit unserer Auftraggeberinnen und Auftraggeber.
Freundliche Hotline Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Wir beraten kompetent und verständlich rund um Haftpflichtschäden.
Haftpflichtschäden – Ihre Rechte als Unfallgeschädigte
Wenn eine andere Person einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, haben Sie nach deutschem Schadensersatzrecht grundsätzlich Ansprüche gegenüber der Unfallverursacherin beziehungsweise gegenüber deren Haftpflichtversicherer.
Im Rahmen der Eintrittspflicht* der Unfallgegnerin ist diese grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Dazu gehören – abhängig vom konkreten Schadenfall – insbesondere die Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs, ein möglicher Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, ein merkantiler Minderwert sowie weitere unfallbedingte Kosten.
Auch die Kosten für ein professionelles Haftpflichtgutachten durch eine unabhängige Kfz-Sachverständige können Bestandteil des zu ersetzenden Schadens sein, sofern der Fahrzeugschaden nicht lediglich im Bagatellbereich liegt.
Ein professionelles Haftpflichtgutachten dokumentiert den Schadenumfang nachvollziehbar, kalkuliert die voraussichtlichen Reparaturkosten auf Basis aktueller Ersatzteilpreise und Stundenverrechnungssätze und berücksichtigt unter anderem einen möglichen merkantilen Minderwert. Das Gutachten bildet damit eine fundierte technische Grundlage für die weitere Schadenabwicklung mit dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite.
In der Regulierungspraxis lassen Haftpflichtversicherer eingereichte Gutachten regelmäßig durch eigene Sachverständige oder externe Prüfinstitute überprüfen. Dabei werden Schadenpositionen häufig abweichend bewertet oder gekürzt – etwa bei Stundenverrechnungssätzen, Ersatzteilpreisen, Verbringungskosten oder beim merkantilen Minderwert. Solche Bewertungsunterschiede gehören zum Alltag der Schadenregulierung.
Gerade bei Haftpflichtschäden empfehlen wir grundsätzlich die frühzeitige Einschaltung einer spezialisierten Fachanwältin für Verkehrsrecht. Diese übernimmt die rechtliche Bewertung des Schadenfalls und begleitet die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite.
Wir bieten kurzfristige Termine und flexible Besichtigungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung.
Was beinhaltet ein professionelles Haftpflichtgutachten?
Ein vollständiges Haftpflichtgutachten durch unsere erfahrenen Sachverständigen umfasst in der Regel:
Diese Dokumentation dient als technische Grundlage für die weitere Schadenabwicklung mit dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite.


Einfach anrufen oder schreiben.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie – natürlich unverbindlich.
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit
Wir erstellen Haftpflichtgutachten ausschließlich im Auftrag von PrivatkundInnen. Dadurch arbeiten wir unabhängig von Weisungen oder wirtschaftlichen Interessen von Versicherern oder Prüfinstituten.
Unser Anspruch ist eine objektive, nachvollziehbare und fachlich fundierte Begutachtung im Interesse unserer Auftraggeberinnen.
* Die Eintrittspflicht der Unfallgegnerin ist von vielen Faktoren abhängig, wie z. B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr. Eine Gewähr für eine 100-prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden. Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!

FAQ
Ein Haftpflichtgutachten ist sinnvoll, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und der Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht lediglich im Bagatellbereich liegt*. Es dokumentiert den Schadenumfang nachvollziehbar und bildet eine fundierte technische Grundlage für die weitere Schadenabwicklung mit dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite.
Im Rahmen der Eintrittspflicht* der Unfallgegnerin können die Kosten für ein professionelles Haftpflichtgutachten durch eine unabhängige Kfz-Sachverständige Bestandteil des zu ersetzenden Schadens sein, sofern der Fahrzeugschaden nicht lediglich im Bagatellbereich liegt.
Ihr Haftpflichtgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Besichtigung. Bei einfachen Schadenbildern ist auch eine schnellere Bearbeitung möglich.
Ja, eine Begutachtung kann auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Allerdings bieten eine Werkstatt oder eine Prüfstelle meist bessere technische Voraussetzungen, wie Hebebühnen, geeignetes Werkzeug und optimale Lichtverhältnisse. Diese ermöglichen eine genauere Untersuchung des Fahrzeugs.




