Unfallgutachten in 82256 Fürstenfeldbruck
Sie hatten einen Antounfall, an dem Sie nicht schuld sind? Dann ist es jetzt besonders wichtig, dass Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht täuschen lassen! Dazu brauchen Sie ein Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen. Dieses hilft Ihnen bei der Beweissicherung und dokumentiert den genauen Schaden, der Ihnen im Rahmen der Eintrittspflicht* des gegnerischen Versicherers erstattet werden muss.
So erreichen Sie unsere Unfallgutachter in 82256 Fürstenfeldbruck
Hauptstr. 26 | 82140 Olching | 08142 421976-0
Lindberghstr. 30 | 80939 München | Tel.: 089 21553021-0
Unfallgutachten in 82256 Fürstenfeldbruck
Sie sind schnell passiert und oft nicht einmal vermeidbar: Autounfälle. Sei es Ablenkung oder ein zu schnelles Tempo des Unfallverursachers – plötzlich ist es geschehen. Selbstverständlich ist es das Wichtigste, dass niemand verletzt wurde. Personenschäden sind oftmals eine schmerzhafte, langwierige und unangenehme Angelegenheit. Sachschäden hingegen sind relativ leicht abgewickelt. Bei einem unverschuldeten Unfall kommt gewöhnlich die gegnerische Versicherung im Rahmen Ihrer Eintrittspflicht* dafür auf.
Leider oft nicht bekannt: Einige Versicherungen nutzen das Unwissen der Geschädigten aus. Ihre Wege, Geld zu sparen, welches tatsächlich dem Unfallgeschädigten zustehen würde, sind vielfältig und trickreich. Es wird abgelenkt, nicht alles offen gelegt und in einigen Fällen sogar eingeschüchtert.
Das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist hier mehr als nützlich. Es zeigt nicht nur die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug auf, sondern sichert auch noch wertvolle Beweise für eine etwaige spätere gerichtliche Auseinandersetzung. Wichtig: Die gegnerische Versicherung hat die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens zu begleichen, soweit sie eintrittspflichtig* ist. Ein Gutachten ist für Sie als Unfallopfer eine objektive Berechnungsgrundlage für die Ihnen zustehende Entschädigung.
Egal ob Fürstenfeldbruck, München, Olching, Germering, Sulzemoss oder Gröbenzell – wir bieten Ihnen auch eine unkomplizierte und rechtssichere Abwicklung des Unfalls mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an. Mehr dazu!
* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!