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Kostenvoranschlag
Maximale Sicherheit bei minimalen Kosten
Wann macht ein Kostenvoranschlag Sinn?
Sichern Sie sich jetzt Ihren Kostenvoranschlag – maximale Sicherheit bei minimalem Aufwand
Ein Kostenvoranschlag ist erst einmal nur eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Im Falle eines Bagatellschadens, bei dem der Schaden nicht größer als ca. 1.000 € ist, ist es meist nicht erforderlich, ein umfangreiches Schadengutachten erstellen zu lassen. Hier erstellen wir gerne für Sie einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten.
Doch Vorsicht! Die Entscheidung, ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht, ist für einen Laien kaum festzustellen. Nur allzu gerne heben Versicherungen mahnend den Finger und verweisen darauf, dass Sie die Kosten für den Einsatz eines Gutachters selbst zu tragen haben, wenn Sie seine Dienste im Falle eines Bagatellschadens beanspruchen.
Selbstverständlich dürfen Sie uns auch im Bagatellschadenfall beauftragen, für Sie tätig zu werden. Stellt sich nämlich bei der Begutachtung vor Ort oder im Zuge der Gutachtenerstellung in unseren Büros heraus, dass es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir automatisch die für Sie richtige Expertise.
Damit der Bagatellschaden für Sie nicht zur (Kosten-) Falle wird, erstellen wir für Sie zusätzlich kostenfrei eine beweissichernde Fotodokumentation. Damit haben Sie auch im Bagatellschadenfall maximale Sicherheit bei minimalen Kosten, die vom gegnerischen Versicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht* üblicherweise übernommen werden.
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* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!