Ihr Auto wurde nur leicht beschädigt?
Sofern der Schaden nicht größer ist als ca. 1.000 € ist (Bagatellschaden), ist es meist nicht erforderlich, ein umfangreiches Schadengutachten erstellen zu lassen. In diesen Fällen erstellen wir für Sie gerne einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten.
Aber Vorsicht! Die Entscheidung ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht, ist für einen Laien kaum festzustellen. Nur allzu gerne heben Versicherungen mahnend den Finger und verweisen darauf, dass Sie die Kosten für den Einsatz eines Gutachters selbst zu tragen haben, wenn Sie seine Dienste im Falle eines Bagatellschadens beanspruchen.
Das ist schlichtweg falsch!
Selbstverständlich dürfen Sie uns beauftragen, für Sie tätig zu werden. Ein Kostenrisiko gehen Sie damit nicht ein. Stellt sich bei der Begutachtung vor Ort oder im Zuge der Gutachtenerstellung in unseren Büros heraus, dass es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir automatisch die für Sie richtige und erstattungsfähige Expertise.