Unfallgutachten 83512 Wasserburg

Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen in 83512 Wasserburg

Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Autounfall nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern! Mit einem Unfallgutachten sind Sie bei der Schadenregulierung auf der sicheren Seite. Das Wichtigste: Nicht die Versicherung entscheidet bei einem Unfall, sondern Sie.

Die Vorteile eines Unfallgutachtens in Wasserburg am Inn (83512)

Kostenfreie Beratung zu allen technischen Fragen zum Thema Unfall

Direkte Abrechnung mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt

Dient zur Beweissicherung des entstandenen Schadens

Wird von geprüften Gutachtern erstellt

Auf Wunsch Abwicklung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht & damit größtmögliche Rechtssicherheit

Feuerwehr an einem Unfall mit einem Warndreieck im Vordergrund

So erreichen Sie unsere KFZ-Unfallgutachter in 83512 Wasserburg

Erlenstr. 28 | 83562 Rechtmehring | Tel.: 08076 888994-0
Ensfelden 3 | 84559 Kraiburg | Tel.: 08638 869948-0
Am Wirtsberg 120 | 84574 Taufkirchen | Tel.: 08638 869948-0

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Unfallgutachten als Beweissicherung in 83512 Wasserburg

Ein Autounfall ist schnell passiert. Oft kann man nicht einmal etwas dafür. Der Unfallgegner ist zu schnell gefahren oder war vielleicht abgelenkt. Und schon ist es passiert. Am wichtigsten ist natürlich, dass niemand verletzt wurde, denn Personenschäden sind mit Geld einfach nicht aufzuwiegen. Für die Schäden an Ihrem Kfz kommt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel der gegnerische Versicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht* auf.

Was jedoch viele unterschätzen: Versicherung sind Spezialisten in Sachen Unfallschadenregulierung. Ganz im Gegensatz zu den meisten Unfallgeschädigten! Das kann böse Folgen haben, da viele Versicherungen genau diese Unwissenheit ausnutzen. Sie versuchen, Autofahrer einzuschüchtern, sie vom Wesentlichen abzulenken, falsch zu informieren und dadurch viel Geld zu sparen. Geld, das eigentlich dem Unfallopfer zustehen würde.

Genau hier hilft ein Unfallgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Das Gutachten dient dazu, die genaue Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug festzustellen, um damit eine Abrechnungsbasis für den Ihnen zustehenden Schadenersatz zu liefern. Holen Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht! Wichtig: Die Rechnung für Erstellung des Unfallgutachtens hat die gegnerische Versicherung zu erstatten, soweit sie eintrittspflichtig* ist. Für Sie ist ein Schadengutachten nicht nur wichtig, um die Schadenhöhe zu beziffern, sondern auch, um wichtige Beweise für ein etwaiges späteres gerichtliches Verfahren zu sichern.

Egal ob Wasserburg (83512), Haag, Eiselfing, Edling, Babensham, Soyen, Rechtmehring, Pfaffing, Albaching oder Ramerberg – wir bieten Ihnen auch eine einfache und rechtssichere Abwicklung des Unfalls mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an. Alle Infos dazu gibt es hier!

 

* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!