Unfallgutachten in 82237 Wörthsee / Starnberg

Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen in 82237 Wörthsee / Starnberg

Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Autounfall nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern! Als Geschädigte(r) machen Sie bei der Schadenregulierung mit einem Unfallgutachten alles richtig. Denn eins ist klar: Sie treffen die Entscheidungen – nicht die gegnerische Versicherung.

Die Vorteile eines Unfallgutachtens in Wörthsee (82237) / Starnberg

Kosten des Gutachtens erstattungsfähig im Rahmen der gegnerischen Eintrittspflicht*

Direkte Abrechnung mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt

Der Schaden wird exakt dokumentiert

Unabhängige Gutachter fertigen das Unfallgutachten an

Bequemer Vor-Ort-Service: Zuhause, an Ihrem Arbeitsplatz oder der Werkstatt Ihres Vertrauens

Auf Wunsch Abwicklung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht & damit größtmögliche Rechtssicherheit

Feuerwehr an einem Unfall mit einem Warndreieck im Vordergrund

Unsere KFZ-Sachverständigen in 82237 Wörthsee beraten Sie gerne

Finkenweg 5a | 82237 Wörthsee | Tel.: 089 21553021-0

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Unfallgutachten zur Beweissicherung in 82237 Wörthsee / Starnberg

Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind und unverschuldet daran beteiligt waren, haben Sie Ansprüche gegenüber dem Schädiger. Die gegnerische Versicherung ist dafür zuständig, den Schaden zu regulieren. Allerdings ist Vorsicht geboten, da Versicherungen wirtschaftliche Interessen verfolgen und manchmal versuchen, die Wahrheit zu verschleiern oder falsche Informationen zu geben, um Geld zu sparen.

Um sich dagegen zu schützen, empfiehlt es sich, ein Unfallgutachten von einem Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen. In diesem Gutachten wird die Schadenshöhe genau dokumentiert und alle relevanten Beweise werden gesichert. Die Kosten für das Gutachten müssen vom gegnerischen Versicherer im Rahmen der Eintrittspflicht* übernommen werden.

Holen Sie sich Ihr Gutachten in Wörthsee, Starnberg, Gauting, Inning am Ammersee oder Grafrath – mit unseren Verkehrsrechtsanwälten sind wir übrigens auch Ihr Ansprechpartner für eine unkomplizierte und möglichst rechtssichere Unfallabwicklung. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie hier!

 

* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!