Unfallgutachten in 84453 Mühldorf am Inn

Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen in 84453 Mühldorf am Inn

Sie hatten einen Unfall, an dem Sie nicht Schuld sind? Dann ist es jetzt besonders wichtig, dass Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht verunsichern lassen. Lassen Sie sich ein Unfallgutachten anfertigen und holen Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht.

Gründe für ein Unfallgutachten in Mühldorf am Inn (84453)

Direkte Abrechnung mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt

Kostenfreie Beratung zu allen technischen Fragen zum Thema Unfall

Die Schadenssumme wir exakt dokumentiert

Geprüfte Kfz-Sachverständige erstellen Ihr Unfallgutachten

Auf Wunsch Abwicklung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht & damit größtmögliche Rechtssicherheit

Ihr Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen

Feuerwehr an einem Unfall mit einem Warndreieck im Vordergrund

Unsere KFZ-Sachverständigen in 84453 Mühldorf am Inn beraten Sie

Erlenstr. 28 | 83562 Rechtmehring | Tel.: 08076 888994-0 oder 08638 869948-0
Ensfelden 3 | 84559 Kraiburg | Tel.: 08638 869948-0
Am Wirtsberg 120 | 84574 Taufkirchen | Tel.: 08638 869948-0

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Unfallgutachten zur Beweissicherung in Mühldorf am Inn (84453)

Ein Autounfall ist etwas unfassbar Ärgerliches, ganz besonders dann, wenn man unverschuldet hineingeraten ist. Da bleibt erstmal nur zu hoffen, dass keiner der Beteiligten verletzt wurde, denn Verletzungen sind oftmals mit Geld nicht aufzuwiegen. Sachschäden sind dagegen leicht mit Geld ersetzbar. Üblicherweise ist es der gegnerische Versicherer, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug im Rahmen seiner Eintrittspflicht* zu ersetzen hat.

Allerdings machen sich viele nicht bewusst, dass Versicherungen Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sind. Um ihr Ziel zu erreichen, ist rechtswidriges Verhalten und Desinformation leider an der Tagesordnung. Meist ein Verhalten, das zu Ihren Lasten geht. Merken Sie sich: Im Falle des unverschuldeten Unfalls geben Sie den Weg der Regulierung vor, nicht die gegnerische Versicherung! Sie sollten sich die Entschädigung holen, die Ihnen zusteht.

Dazu benötigen Sie in einem ersten Schritt ein Unfallgutachten eines unabhängigen und geprüften Kfz-Sachverständigen von Kfz-Schaden-Gutachter.de. Dieser sichert alle relevanten Beweise und ermittelt die exakte Schadenssumme, die durch den Unfall an Ihrem Auto entstanden ist – die wichtigste Abrechnungsgrundlage in der Auseinandersetzung mit der Versicherung.

Egal ob Mühldorf (84453), Altötting, Neuötting, Waldkraiburg oder Ampfing – bei uns bekommen Sie auch eine möglichst rechtssichere Abwicklung des Unfalls mit unseren Verkehrsrechtsanwälten. Alle Infos dazu gibt es hier!

 

* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!