Unfallgutachten in 84559 Kraiburg
Ein Verkehrsunfall ist mehr als ärgerlich. Vor allem dann, wenn man Geschädigter ist und nicht der Verursacher. Genau jetzt benötigen Sie die Unterstützung unserer KFZ-Sachverständigen in Kraiburg (84559): Diese erstellen für Sie ein Unfallgutachten. Damit können Sie den genauen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Kontaktieren Sie unsere Unfallgutachter in 84559 Kraiburg
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Ensfelden 3 | 84559 Kraiburg | Tel.: 08638 869948-0
Am Wirtsberg 120 | 84574 Taufkirchen | Tel.: 08638 869948-0
Unfallgutachten in Kraiburg (84559)
Ein Unfall passiert leider viel zu schnell. Das ist mehr als ärgerlich. Wenn Sie schuldlos geschädigt wurden, haben Sie diverse Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Der Weg vom Unfall zur gerechten Entschädigung ist jedoch für den Laien oftmals nicht frei von Hindernissen.
Anders gesagt: Versicherungen versuchen vielfach, zu desinformieren und zu Ihren Lasten zu sparen. Das müssen Sie aber nicht akzeptieren. Holen Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht!
Grundlage einer Schadenregulierung ist immer ein Unfallgutachten in 84559 Kraiburg. Dieses Gutachten wird von geprüften Kfz-Sachverständigen erstellt. Sie sichern alle erforderlichen Beweise und ermitteln die exakte Schadensumme, die durch den Unfall entstanden ist. Das Gutachten ist also DIE solide Basis für einen gerechten Schadenersatz. Die Kosten für dessen Erstellung sind vom gegnerischen Versicherer im Rahmen der Eintrittspflicht* zu ersetzen.
Unsere Kfz-Sachverständigen unterstützen Sie in Kraiburg, Waldkraiburg, Mühldorf, Altötting, Neuötting, Aschau am Inn und Ampfing. Gerne bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Unfallabwicklung mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an. Mehr dazu.
* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!