Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen in München
Ein Autounfall ist mehr als ärgerlich – vor allem, wenn man keine Schuld daran hat. Wir erstellen Ihnen ein Gutachten für die Schadenregulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers. Wichtig: Ein Unfallgutachten dient auch zur Beweissicherung.
So erreichen Sie unsere KFZ-Unfallgutachter in München
Lindberghstr. 30 | 80939 München | Tel.: 089 21553021-0
Friedrich-Ebert-Straße 18 | 85521 Ottobrunn | Tel.: 089 21553021-0
Emeranstr. 36 | 85622 Feldkirchen | Tel.: 089 21553021-0
Darum ist ein Unfallgutachten in München so wichtig
Ein Autounfall passiert schneller als man denkt. Hoffentlich wurde niemand verletzt und Sie sind nur unverschuldet beteiligt, denn dann haben Sie diverse Ansprüche gegenüber dem Schädiger.
Gerne „kümmert“ sich die gegnerische Versicherung um die Regulierung des Schadens. Das klingt grundsätzlich ganz gut, hat aber einige Tücken, denn Versicherungen verfolgen wirtschaftliche Zwecke. Oftmals versuchen die Versicherer, die Wahrheit zu verschleiern und Sie falsch zu informieren oder wissentlich rechtswidrig zu agieren, um Geld zu sparen.
Dagegen sollten Sie sich schützen! Lassen Sie ein Unfallgutachten von unseren Kfz-Sachverständigen in München erstellen. Darin wird nicht nur die exakte Schadenshöhe dokumentiert, sondern es werden auch alle relevanten Beweise gesichert. Die Sachverständigen-Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens in München müssen übrigens vom gegnerischen Versicherer im Rahmen der Eintrittspflicht* ersetzt werden.
Lassen Sie sich von unseren Kfz-Schadengutachter in München, Freimann, Olching, Giesing, Laim, Pasing, Fürstenried, Riem, Sendling, Schwanthalerhöhe, Bogenhausen, Maxvorstadt oder Oberföhring beraten. Gerne unterstützen wir Sie auch mit unseren Verkehrsanwälten bei einer möglichst rechtssicheren Abwicklung des Unfalls. Mehr dazu!
* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!