Ihre KFZ-Sachverständigen:
Unabhängig ✓ 24/7 Erreichbarkeit ✓ Schnelle Abwicklung ✓ Absolute Weiterempfehlung durch unsere Kunden ✓
Sie hatten einen Unfall, an dem Sie nicht schuld sind? Jetzt ist es besonders wichtig, dass Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern lassen. Bei einem unverschuldeten Autounfall entscheiden Sie – und nicht die Versicherung!
Warum ein Unfallgutachten in 82140 Olching
Kontakt zu unserem Kfz-Sachverständigenbüro:
Hauptstr. 26 | 82140 Olching | Tel.: 08142 421976-0
Unfallgutachten in 82140 Olching
Es ist der Bruchteil einer Sekunde: Der gegnerische Autofahrer ist abgelenkt, müde oder schaut gerade auf sein Handy. Und dann ist es passiert: Reifen quietschen, Aufprall, Scherben, Rauch und Chaos. Das Wichtigste ist, dass niemand verletzt wurde. Ein Schaden am Auto lässt sich vergleichsweise leicht regulieren.
Vorausgesetzt, man macht alles richtig. Wenn man unverschuldet in einen Unfall gerät, übernimmt die gegnerische Versicherung gerne die Regie. Und die hat großes Interesse daran, so wenig wie möglich zu bezahlen.
Es kommt nicht selten vor, dass Geschädigte verunsichert werden oder ihnen nicht die ganze Wahrheit erzählt wird. Schützen Sie sich! Mit einem Unfallgutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Wir sind Ihre unabhängigen Kfz-Gutachter.
In einem Gutachten wird ermittelt, welche Schadenhöhe durch den Unfall an Ihrem Auto entstand und es werden alle relevanten Beweise gesichert. Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens trägt die gegnerische Versicherung, soweit diese grundsätzlich eintrittspflichtig* ist und kein Bagatellschaden vorliegt.
Lassen Sie sich von unseren Kfz-Sachverständigen beraten. Übrigens: Wir empfehlen die Abwicklung des Unfalls durch unsere Verkehrsrechtsanwälte und damit größtmögliche Rechtssicherheit. Alle Infos gibt es hier!
* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!