Was ist eigentlich „HIS“?

Aktuelles, Wissenswertes
Aktuelles, Wissenswertes

Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (informa HIS) ist gemäß ihrer eigenen Definition ein System, das Versicherer bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht unterstützen soll. Es ist also vergleichbar mit der Wirtschaftsauskunftei „Schufa“, mit dem Unterschied, dass hier keine Bonitäten verzeichnet werden, sondern Auffälligkeiten im Umgang mit Versicherungen. Meldet das HIS dem Versicherer einen Eintrag zu Ihrem Kfz, so führt dies alleine „nicht zur Ablehnung deines Versicherungsanspruchs. Das HIS gibt dem Versicherer lediglich den Hinweis, den Leistungsfall eingehender zu prüfen. Ergibt die weitergehende Prüfung aufgrund des HIS bspw., dass der Kunde bewusst Vorschäden verschwiegen oder einen Unfall fingiert hat, können die geltend gemachten Schäden nicht oder nicht im vollen Umfang reguliert werden.“ (Quelle: informa.his.de/selbstauskunft/haeufige-fragen, Punkt 4., zuletzt eingesehen am 21.11.2021).

Selbstverständlich ist es ein hehres und richtiges Ziel, Betrugsfälle zu identifizieren und zu bekämpfen. Ich möchte jedoch in diesem Beitrag insbesondere darauf eingehen, warum das hier angeführte Selbstverständnis der informa HIS euphemistisch ist und wie die Mehrheit der Geschädigten das System der Versicherungswirtschaft sinnvoll nutzen können. Dabei gehe ich nur auf die Thematik Unfallschadenregulierung bzw. Kraftfahrtversicherung ein.

Wie funktioniert die HIS-Datenbank?

Datenspeicherung
Wird z.B. ein Fahrzeugschaden fiktiv auf Gutachtenbasis ausbezahlt und dabei eine gewisse Schadenhöhe überschritten, erfolgt eine Meldung des regulierenden Versicherers an die HIS. Ebenso werden wirtschaftliche Totalschäden gemeldet.
Datenauskunft
Versicherer melden jedoch nicht nur an das HIS, sondern die hinterlegten Daten zu Ihrem beschädigten Kfz werden standardmäßig vor der Regulierung eines Schadens abgerufen. Damit haben die Versicherer im Gegensatz zu Ihnen regelmäßig einen Informationsvorsprung.

Warum kann die HIS-Datenbank für mich zum Problem werden? Ich bin doch ehrlich und redlich!

Kurz vorweg: Selbstverständlich ist es zu begrüßen, wenn ein HIS-Eintrag Betrug verhindert!
Für die ehrlichen und redlichen Unfallgeschädigten wird ein bestehender HIS-Eintrag meist jedoch dann zum Problem, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug vormals auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben wurde und Ihnen ein schon vorbeschädigtes und repariertes Fahrzeug als „unfallfrei“ verkauft wurde. Sie hatten also von einer Vorbeschädigung keinen blassen Schimmer und wurden eventuell selbst betrogen. Dabei spielt es leider nur eine untergeordnete Rolle, ob der Erwerb von privat oder vom Händler erfolgte.

Problemlage 1: Reparierter Vorschaden im neuen Schadenbereich

Nehmen wir also an, Ihr vor 2 Jahren – in gutem Glauben – als „unfallfrei“ erworbenes Fahrzeug wird unverschuldet in einen „kleineren“ Unfall verwickelt. Selbstverständlich begehren Sie Schadenersatz, wenden sich vertrauensvoll an einen Gutachter, reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und werden nun mit einer Ablehnung Ihrer Schadenersatzansprüche konfrontiert.
Was ist passiert?
Die gegnerische Versicherung konnte mithilfe der HIS-Datenauskunft ermitteln, dass Ihr Fahrzeug ohne Ihr Wissen vor 3 Jahren eben an der Stelle beschädigt wurde, an der es jetzt erneut beschädigt wurde. Die Abrechnung erfolgte damals „fiktiv“, also auf Gutachtenbasis, die Reparatur wurde fachgerecht durchgeführt, Zugriff auf eine Reparaturrechnung zu dem damaligen Schaden haben Sie leider nicht. Der gegnerische Versicherer verlangt aber zwingend einen Reparaturnachweis in Form einer Reparaturrechnung, um weiter zu regulieren. Hier geht es für Sie erstmal nicht weiter. Was für Sie bleibt, sind Kosten (Gutachter, Rechtsanwalt, Abschleppkosten, …) und der unreparierte Schaden an Ihrem Fahrzeug. Nur mit enormem Rechercheaufwand können Sie die Situation unter Umständen „heilen“.

Problemlage 2: Ihr Fahrzeug war schon einmal ein „wirtschaftlicher Totalschaden“

Nehmen wir also noch einmal an, Ihr vor 2 Jahren – in gutem Glauben – als „unfallfrei“ erworbenes Fahrzeug wird unverschuldet in einen „kleineren“ Unfall verwickelt. Selbstverständlich begehren Sie Schadenersatz, wenden sich vertrauensvoll an einen Gutachter, reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und werden nun mit einer Ablehnung Ihrer Schadenersatzansprüche konfrontiert.
Was ist nun passiert?
Die gegnerische Versicherung konnte mithilfe der HIS-Datenauskunft ermitteln, dass Ihr Fahrzeug ohne Ihr Wissen vor 3 Jahren bereits einen sogenannten „wirtschaftlichen Totalschaden“ erlitten hat. Nun sei erwähnt, dass ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ eben nicht bedeutet, dass Ihr Fahrzeug total zerstört war. Es bedeutet lediglich, dass die fachgerechte Reparatur teurer war, als der damalige Wert des Fahrzeugs vor dem damaligen Unfall abzüglich dem (Rest-) Wert des Fahrzeugs nach dem damaligen Unfall.

Beispiel:

  • Damalige Schadenhöhe: 2.000,- €
  • Damaliger Fahrzeugwert vor dem (damaligen) Unfall: 6.000,- €
  • Damaliger Restwert nach dem (damaligen) Unfall: 4.500,- €
  • 6.000 € – 4.500 € = 1.500 €
  • 2.000 € > 1.500 € –> Totalschaden!

Das Ende der Geschichte ist identisch mit Problemlage 1:
Die Abrechnung erfolgte damals „fiktiv“, also auf Gutachtenbasis, die Reparatur wurde fachgerecht durchgeführt, Zugriff auf eine Reparaturrechnung zu dem damaligen Schaden haben Sie leider nicht. Der gegnerische Versicherer verlangt aber zwingend einen Reparaturnachweis in Form einer Reparaturrechnung, um weiter zu regulieren. Hier geht es für Sie erstmal nicht weiter. Was für Sie bleibt, sind Kosten (Gutachter, Rechtsanwalt, Abschleppkosten, …) und der unreparierte Schaden an Ihrem Fahrzeug. Nur mit enormem Rechercheaufwand können Sie die Situation unter Umständen „heilen“.

Problemlage 3: Reparierter Vorschaden, jetzt wirtschaftlicher Totalschaden

Nehmen wir nun an, Ihr vor 2 Jahren – in gutem Glauben – als „unfallfrei“ erworbenes Fahrzeug wird unverschuldet in einen „kleineren“ Unfall verwickelt, der jedoch – im Unterschied zu den vorangegangenen Fällen – zu einem wirtschaftlichen Totalschaden Ihres Fahrzeugs führt. Selbstverständlich begehren Sie Schadenersatz, wenden sich vertrauensvoll an einen Gutachter, reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und werden nun mit einer Ablehnung Ihrer Schadenersatzansprüche konfrontiert.
Was ist nun schon wieder passiert?
Die gegnerische Versicherung konnte mithilfe der HIS-Datenauskunft ermitteln, dass Ihr Fahrzeug ohne Ihr Wissen vor 3 Jahren beschädigt wurde. Die Abrechnung erfolgte damals „fiktiv“, also auf Gutachtenbasis, die Reparatur wurde fachgerecht durchgeführt, Zugriff auf eine Reparaturrechnung zu dem damaligen Schaden haben Sie leider nicht. Da mit Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens in der aktuellen Schadenregulierung der Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) zur relevanten Größe wird, beruft sich der gegnerische Versicherer nun auf die Rechtsprechung, die Ihnen die volle Beweislast hinsichtlich des Werts Ihres Fahrzeugs auferlegt. Ohne Kenntnis des damaligen Schadenumfangs (Schadenhöhe) und ohne zu wissen, wie Ihr Fahrzeug damals repariert wurde (Reparaturqualität) wird Ihnen der Vollbeweis hinsichtlich des Wertes Ihres Fahrzeugs nicht gelingen. Auch dem Gutachter nicht!
Das Ende der Geschichte kennen Sie bereits:
Was für Sie bleibt, sind Kosten (Gutachter, Rechtsanwalt, Abschleppkosten, …) und der unreparierte Schaden an Ihrem Fahrzeug sowie ein Blick durchs Ofenrohr ins Gebirge.

Verstehen Sie nun, warum ich der Meinung bin, dass das einleitend erwähnte Selbstverständnis der HIS-Datenbank euphemistisch ist?

Wie kann ich als redlicher Geschädigter mit der Problematik umgehen?

Die Antwort ist relativ einfach: Wenden Sie sich an Kfz-Schaden-Gutachter.de.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kfz-Sachverständigen kümmern wir uns nicht lediglich um das Fotografieren, Kalkulieren und Dokumentieren Ihres Fahrzeugschadens, sondern wir befassen uns auch intensiv mit der transparenten und nachvollziehbaren Bewertung Ihres Fahrzeugs. Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten hinsichtlich der Historie Ihres Fahrzeugs beantragen wir für Sie eine sogenannte „Selbstauskunft“ bei der HIS informa.
Denn nur so ist bestmöglich gewährleistet, dass Sie nicht in die „HIS-Falle“ tappen und Ihr Schaden erfolgreich abgewickelt werden kann.

Welchen Vorteil habe ich persönlich von der HIS-Datenbank?

Aus meiner täglichen Erfahrung empfehle ich Ihnen dringend, nach jedem Gebrauchtfahrzeugkauf eine Abfrage des Datenstandes zum gegenständlichen Fahrzeug zu veranlassen. Eine Auskunft pro Jahr ist kostenlos.
Liegt z.B. nach dem Kauf Ihres vermeintlich unfallfreien Fahrzeuges ein Eintrag in der HIS-Datenbank vor, können Sie den etwaigen Betrug schnell und komfortabel nachweisen. In jedem Fall gelingt der Nachweis so deutlich einfacher, als zu versuchen nach 3 Jahren zu beweisen, dass Sie „über den Tisch gezogen wurden“.

HIS informa – Die Ungerechte?

Aus meiner Sicht trifft dies zweifelsohne zu. Während Sie (oder wir für Sie) eine Datenabfrage bei der HIS informa umständlich per Brief oder per Mail (PDF) beantragen müssen, erfolgt die Datenabfrage der Versicherungswirtschaft komfortabel per Onlinezugriff. Weiter erhält die Versicherungswirtschaft in Sekundenschnelle eine Auskunft über Ihr Fahrzeug, Sie hingegen dürfen sich erst nach mindestens 2 Wochen über eine schriftliche Auskunft in Ihrem Briefkasten freuen.
Die etwas provokante Frage in der Überschrift beantworten Sie bitte für sich selbst.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Kontaktieren Sie uns jetzt

Ihre Kfz-Sachverständigen und Kfz-Gutachter
…mit Sympathie und Sachverstand

Kontaktieren Sie uns jetzt

Ihre Kfz-Sachverständigen und Kfz-Gutachter
…mit Sympathie und Sachverstand

Bildnachweis

Daniel/Adobe Stock (Datei-Nr.: 297547557)

Autor

Personalbild von Andreas Gumminger

Andreas Gumminger

Neueste Beiträge

Schnellkontakt

Schnellkontakt

Kundenmeinungen


Erfahrungen & Bewertungen zu Ingenieurbüro Gumminger

Personalbild von Andreas Gumminger

Andreas
Gumminger