Die Qual der Wahl: Der Kfz-Sachverständige

Wichtiges zum Unfall, Wissenswertes
Wichtiges zum Unfall, Wissenswertes

Nach einem unverschuldeten Unfall empfiehlt es sich, einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung und der Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen.

Aber wie findet man unter einer Vielzahl von Kfz-Sachverständigen den richtigen? Wie sachverständig ist eigentlich der Kfz-Sachverständige?

Unbestritten gibt es in meiner Berufsbranche viele „schwarze Schafe“, da es kein einheitliches Anforderungsprofil gibt. Man kann davon ausgehen, dass der selbsternannte Kfz-Sachverständige  die erforderlichen Qualifikation sowie die persönliche Eignung für dieses Berufsbild nicht erfüllt. Der Druck einer Visitenkarte mit dem Wort „Kfz-Sachverständiger“ ist definitiv kein Nachweis eines fundierten Fachwissens.

Auch sogenannte Kfz-Sachverständige, welche ihr überschaubares Fachwissen in einem Wochenend-Crashkurs in einer privaten Bildungsstätte erworben haben, werden Sie kaum kompetent und umfassend beraten können bzw. Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche behilflich sein können.

Wie können Sie nun sicher sein, keinen „sachverständigen Wildwuchs“ auszuwählen?

  1. Der Kfz-Sachverständige sollte mindestens ein Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur sein. Diese Ausbildung gewährleistet, dass die Voraussetzungen zum Erwerb umfangreichen Fach- und Spezialwissens gegeben sind.
  2. Der Kfz-Sachverständige sollte einem anerkannten Berufsverband (z.B. BVSK, DGSV) oder einer Prüf- bzw. Überwachungsorganisation (z.B. KÜS, TÜV) angehören, zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt sein.  Bei diesem Personenkreis ist aufgrund definierter Ausbildungsinhalte, Ausbildungsdauer und abgelegter Prüfung ein umfangreiches Fach- und Spezialwissen im Kfz-Bereich gewährleistet.
  3. Der Kfz-Sachverständige sollte eine mehrjährige Berufserfahrung in seinem Tätigkeitsbereich vorweisen können. Es gibt nicht wenige Kfz-Sachverständige, die tagein tagaus Haftpflichtschäden begutachten, sich aber groß „Sachverständiger für Unfallrekonstruktion“ oder „Begutachtung von Aggregateschäden“ auf die Fahnen schreiben, nur um  umfassende Kompetenz vorzutäuschen.

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