So läuft die Erstellung eines Unfall- bzw. Schadengutachten ab – Schritt für Schritt erklärt

Wichtiges zum Unfall
Wichtiges zum Unfall

1. Beauftragung des Gutachters

Nach einem Unfall steht für die meisten Betroffenen die Frage im Raum: „Was muss ich jetzt tun?“
Noch bevor über Reparatur, Kosten oder Versicherung gesprochen werden kann, braucht es eine verlässliche Grundlage – das Unfall- bzw. Schadengutachten.

Wie die Beauftragung bei uns abläuft

In der Regel genügt ein kurzer Anruf oder eine Online-Anfrage – meist läuft es aber auf ein Telefonat mit unserem freundlichen Sekretariat hinaus.
Hier werden die wichtigsten Eckdaten aufgenommen:

  • Kontaktdaten des zukünftigen Auftraggebers (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse genügen zunächst),
  • Was ist passiert? – eine kurze Schilderung des Unfallhergangs,
  • Was ist beschädigt? – welche Bereiche oder Fahrzeugteile betroffen sind,
  • Bekannte Vorschäden – sowohl reparierte als auch nicht reparierte Vorschäden, falls vorhanden,
  • Schadenzeitpunkt und -ort,
  • Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, Kennzeichen).

Sofern Rückfragen bestehen oder der Fall komplexer ist, erfolgt eine direkte Rücksprache mit dem zuständigen Sachverständigen oder Gutachter – oder der Kunde wird unmittelbar mit ihm verbunden.

Terminvereinbarung

Am Telefon erfolgt in der Regel gleich die Terminvereinbarung. Dazu werden mehrere Terminvorschläge gemacht, wann ein Gutachter verfügbar ist.
Der Termin hängt davon ab, wo die Begutachtung stattfinden soll:

  • an einer unserer Prüfstellen (empfohlen, da dort optimale Licht- und Arbeitsbedingungen herrschen) oder
  • direkt beim Kunden, zum Beispiel zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz.

Sobald der Termin abgestimmt ist, wird er verbindlich im Auftrag festgehalten.

Transparenz und Verbindlichkeit

Wir legen großen Wert auf eine korrekte und transparente Beauftragung.

Der Kunde weiß von Anfang an:

  • welcher Gutachter zuständig ist,
  • wann und wo der Termin stattfindet,
  • was begutachtet wird,
  • und welche Konditionen gelten bzw. welche Leistungen das Sachverständigenbüro abrechnet.

Da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, erhält der Kunde selbstverständlich ein Widerrufsrecht, das schriftlich eingeräumt wird.
Darüber hinaus stellen wir alle Datenschutzhinweise bereit und sorgen für größtmögliche Nachvollziehbarkeit – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur fertigen Beauftragung.

Digitale Auftragserteilung mit InSign

Die Beauftragung selbst ist denkbar einfach:
Wir nutzen das digitale Tool InSign, über das der Auftrag direkt an den Kunden gesendet wird.
Dort können noch Angaben ergänzt werden – etwa:

  • Anschrift,
  • Versicherung und Schadennummer,
  • Fahrzeugdaten,
  • Schadenort und -zeitpunkt.

Der Kunde kann den Auftrag anschließend auf jedem touchfähigen Gerät online unterschreiben.
Nach der Unterschrift wird der Auftrag automatisch an uns zurückgesendet – und der Termin steht verbindlich fest.

Hinweis zur anwaltlichen Unterstützung

Wir empfehlen grundsätzlich, im Haftpflichtfall eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der rechtlichen Abwicklung des Schadens zu beauftragen.
Das sorgt für eine klare Trennung zwischen technischer und juristischer Bearbeitung und stellt sicher, dass alle Ansprüche fachkundig geprüft und geltend gemacht werden.

2. Fahrzeug­besichtigung

Die Fahrzeugbesichtigung ist ein zentraler Bestandteil jedes Unfall- bzw. Schadengutachtens.
Ziel ist die vollständige, nachvollziehbare und gerichtsfeste Erfassung des tatsächlichen Schadenumfangs.

Identifikation des Fahrzeugs

Zu Beginn wird das Fahrzeug eindeutig identifiziert. Der Gutachter vergleicht die Fahrgestellnummer (FIN) mit den vorgelegten Unterlagen und dokumentiert Marke, Modell, Kilometerstand, Ausstattung und Pflegezustand. Diese Angaben werden schriftlich und lichtbildlich festgehalten, damit das Gutachten zweifelsfrei dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Schadenaufnahme

Anschließend erfolgt die detaillierte Aufnahme des beschädigten Bereichs. Alle sichtbaren Beschädigungen werden detailliert fotografiert und evtl. vermessen. Dabei werden einfache Messungen durchgeführt, etwa Höhenlage des Schadenbereichs oder der Kontaktstelle. Unter Umständen werden Spaltmaße erfasst und mit der gegenüberliegenden Fahrzeugseite verglichen.

Verdeckte Schäden können naturgemäß nicht ohne Weiteres festgestellt werden. Ein Gutachter hat keinen Röntgenblick. Wenn einfache Demontagearbeiten (z. B. das Abnehmen einer Abdeckung) ausreichen, um dahinterliegende Strukturen sichtbar zu machen, führt der Gutachter diese in der Regel direkt vor Ort durch. Sind umfangreichere Demontagearbeiten notwendig, wird der Termin in eine Werkstatt verlegt – entweder in die Werkstatt des Kundenvertrauens oder eine neutrale Werkstatt.

Ein erfahrener Gutachter erkennt aufgrund seiner Erfahrung oft, ob und welche Schäden sich hinter dem sichtbaren Schadenbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit verbergen könnten.

Vorschäden und Plausibilitätsprüfung

Neben dem aktuellen Schaden werden auch reparierte und nicht reparierte Vorschäden dokumentiert. Sie sind wichtig für die spätere Bewertung des Fahrzeugs und die Abgrenzung zum aktuellen Unfallereignis. Diese technische Einschätzung ist entscheidend, da Versicherer bei unklaren oder widersprüchlichen Befunden häufig Kürzungen vornehmen oder die Regulierung ganz verweigern.

Elektronische und sicherheitsrelevante Prüfungen

Wenn erforderlich kann eine elektronische Fahrzeugdiagnose durchgeführt werden, um elektronische Fehler oder Zeitpunkte von Fehlermeldungen auszulesen. Dadurch lässt sich häufig belegen, wann eine Auslösung oder Fehlermeldung aufgetreten ist und ob sie mit dem angegebenen Unfallzeitpunkt in Zusammenhang steht.

Lackschichtdickenmessung

Zur Erkennung früherer Reparaturen wird die Lackschichtdicke an den außenliegenden Karosserieteilen gemessen. Abweichende Messwerte weisen meist auf instandgesetzte Bereiche hin. Damit lässt sich also recht leicht feststellen, ob ein reparierter Vorschaden vorliegt und ob die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde – eine wesentliche Grundlage für die spätere Wertermittlung.

3. Dokumentation und Ausarbeitung des Gutachtens

Nach Abschluss der Fahrzeugbesichtigung werden alle Lichtbilder und Aufzeichnungen des Gutachters üblicherweise unmittelbar an das Büro übertragen. Dort beginnt die eigentliche Bearbeitung.

Anlage des Vorgangs im Büro

Die Mitarbeiterinnen im Büro legen den Datensatz im Gutachtensystem an.
Dabei werden alle relevanten Beteiligten, das Unfallereignis und die Fahrzeugdaten erfasst.
Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die Ausarbeitung des Gutachtens durch den Sachverständigen.

Aufbau und Inhalt des Gutachtens

Ein vollständiges Unfall- bzw. Schadengutachten besteht oft aus folgenden Abschnitten:

  • Deckblatt,
  • Kurzzusammenfassung,
  • Fahrzeugbeschreibung,
  • Einleitung
  • Beschreibung des Besichtigungszustands,
  • Angaben zum Schadenereignis,
  • Schadenkalkulation,
  • Ergebnisse der Schadenkalkulation
  • Schlussbemerkung
  • Anhang mit
    • Kalkulation und Bewertung
    • Lichtbildanlage und Schadenkennzeichnung
    • Marktanalyse (Wiederbeschaffungswert)

4. Aufbereitung und Versand des Gutachtens

Nachdem der Sachverständige die inhaltliche Ausarbeitung des Gutachtens abgeschlossen hat, erfolgt im Büro die Aufbereitung und der Versand.

Der vom Gutachter erstellte Datensatz wird im Gutachten-System in ein druckfertiges Format (PDF) umgewandelt.
Dabei wird der Gutachtentext konvertiert und alle relevanten Anlagen – wie Kalkulationstabellen, Messprotokolle – und insbesondere die Lichtbildanlage ergänzt.
So entsteht ein vollständiges PDF-Dokument, das je nach Schadensumfang in der Regel zwischen 30 und 50 Seiten umfasst.

Im Anschluss werden die Rechnung und das Anschreiben erstellt.
Das vollständige Gutachten wird anschließend entweder digital per E-Mail übermittelt oder postalisch versendet – je nach Wunsch des Auftraggebers oder Erfordernis des Verfahrens.

5. Übergabe und Nutzung des Gutachtens

Damit ist der technische Teil abgeschlossen, und das Gutachten kann von den Beteiligten unmittelbar genutzt werden.

Übergabe

Der Auftraggeber erhält das vollständige Gutachten inklusive aller Anlagen.
Auf Wunsch kann es auch an die Werkstatt oder den Rechtsbeistand übermittelt werden.
Das Gutachten bleibt Eigentum des Auftraggebers und bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte der Schadenabwicklung.

Nutzung des Gutachtens

Das Gutachten erfüllt mehrere Funktionen:

  1. Grundlage für die Schadenregulierung
    Es dient Versicherern, Anwälten und Sachbearbeitern als technische Entscheidungsgrundlage.
    Anhand der darin enthaltenen Daten können Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder der Wiederbeschaffungswert nachvollzogen werden.
  2. Grundlage für die Fahrzeugreparatur
    Werkstätten dürfen das Gutachten als Arbeitsgrundlage für die Instandsetzung verwenden.
    Dadurch wird sichergestellt, dass die Reparatur auf Basis einer fachgerechten Kalkulation nach Herstellervorgaben erfolgt.
  3. Beweissicherung
    Das Gutachten dient als gerichtsfester Nachweis über Art und Umfang des Schadens zum Zeitpunkt der Besichtigung.
    Es kann bei späteren Auseinandersetzungen, Nachprüfungen oder gerichtlichen Verfahren herangezogen werden.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Dauer hängt vom Umfang des Schadens und der Datenlage ab.
In der Regel liegt der Zeitraum zwischen einem und sieben Tagen ab dem Besichtigungstermin.
In der Praxis können wir jedoch rund 95 % aller Gutachten innerhalb von zwei bis drei Tagen fertigstellen – inklusive Kalkulation, Lichtbildanlage und abschließender Prüfung.

Fazit: Warum sich ein professionelles Unfall- bzw. Schadengutachten immer lohnt

Ein Unfall ist schnell passiert – die Folgen sind oft komplex.
Ein fachgerecht erstelltes Unfall- bzw. Schadengutachten gibt Ihnen Sicherheit, Klarheit und eine verlässliche Grundlage gegenüber Versicherern.

Wichtige Punkte auf einen Blick:

  • Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
  • Achten Sie auf vollständige, nachvollziehbare Dokumentation.
  • Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung vermeiden Sie Kostenrisiken bei Streitfällen.

Bei kfz-schaden-gutachter.de begleiten wir Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur vollständigen Regulierung – unabhängig, gründlich und mit Erfahrung aus tausenden Schadengutachten in und um München.

Denn: Ein Unfall- bzw. Schadengutachten ist nicht nur ein technisches Dokument – es ist Ihr stärkstes Argument gegenüber der Versicherung.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Ihre Kfz-Sachverständigen und Kfz-Gutachter
…mit Sympathie und Sachverstand

Kontaktieren Sie uns jetzt

Ihre Kfz-Sachverständigen und Kfz-Gutachter
…mit Sympathie und Sachverstand

Bildnachweis

Freedomz/Adobe Stock (Datei-Nr.: 216303179)

Autor

Personalbild von Andreas Gumminger

Andreas Gumminger

Neueste Beiträge

Schnellkontakt

Schnellkontakt

Kundenmeinungen


Erfahrungen & Bewertungen zu Ingenieurbüro Gumminger

Personalbild von Andreas Gumminger

Andreas
Gumminger