Unfallgutachten Feldkirchen 85622

Unfallgutachten in 85622 Feldkirchen

Ein Unfall mit dem Auto ist besonders ärgerlich – insbesondere dann, wenn man nicht einmal daran Schuld ist. Unsere KFZ-Sachverständigen in Feldkirchen (85622) erstellen Ihnen ein Unfallgutachten. Damit sind Sie bei der Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung auf der sicheren Seite.

Darum braucht man ein Unfallgutachten in 85622 Feldkirchen

Kostenfreie Beratung zu allen technischen Fragen zum Thema Unfall

Direkte Abrechnung mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt

Das Gutachten dient zur detaillierten Beweissicherung des Schadens

Es wird von unabhängigen KFZ-Sachverständigen erstellt

Bequemer Vor-Ort-Service: Zuhause, an Ihrem Arbeitsplatz oder der Werkstatt Ihres Vertrauens

Auf Wunsch Abwicklung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht & damit größtmögliche Rechtssicherheit

Feuerwehr an einem Unfall mit einem Warndreieck im Vordergrund

Melden Sie sich bei unseren Unfallgutachtern in 85622 Feldkirchen

Emeranstr. 36 | 85622 Feldkirchen | Tel.: 089 21553021-0

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Unfallgutachten in Feldkirchen (85622)

Autounfälle passieren leider schnell und oft genügt eine kleine Unaufmerksamkeit. Die Unversehrtheit der Unfallbeteiligten steht hierbei immer an erster Stelle, da Personenschäden nicht einfach mit Geld ausgeglichen werden können. Bei einem unverschuldeten Unfall kommt der gegnerische Versicherer in der Regel im Rahmen seiner Eintrittspflicht* für den Blechschaden am Fahrzeug auf.

Allerdings wird die Komplexität einer Schadenregulierung oft unterschätzt und Geschädigte überlassen die Schadenregulierung vertrauensvoll dem gegnerischen Versicherer. Doch das kann ein fataler Fehler sein! Versicherer versuchen oft, daraus Vorteile zu ziehen, indem sie falsche Informationen liefern oder unrechtmäßig handeln, um Kosten zu sparen – oft auf Kosten der Geschädigten.

In solchen Fällen kann ein Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen helfen. Das Gutachten beziffert die genaue Schadenhöhe und liefert damit die Grundlage für den zu leistenden Schadenersatz. Der Vorteil für Geschädigte: Die Kosten für die Erstellung des Schadengutachtens sind im Rahmen seiner Eintrittspflicht* vom gegnerischen Versicherer zu erstatten. Ein Schadengutachten ist jedoch nicht nur wichtig, um die Schadenhöhe zu beziffern, sondern auch um Beweise für ein etwaiges späteres Gerichtsverfahren zu sichern.

Unsere Kfz-Gutachter unterstützen Sie in Feldkirchen, München, Anzing, Ebersberg, Grafing, Riem, Kirchheim, Trudering, Aschheim, Vaterstetten und Poing. Gerne bieten Ihnen eine unkomplizierte und möglichst rechtssichere Unfallabwicklung mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an. Alle Infos dazu gibt es hier!

 

 

* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!