Unfallgutachten in 82110 Germering

Ihr Kfz Sachverständiger in Germering (82110)

Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht von der Versicherung in die Irre führen! Holen Sie sich Unterstützung durch ein Unfallgutachten eines KFZ-Gutachters in Germering. Und bedenken Sie: Sie entscheiden bei einem Unfall – nicht die gegnerische Versicherung.

Ihr Unfallgutachten in 82110 Germering

Kostenfreie Beratung zu allen technischen Fragen zum Thema Unfall

Detaillierte Beweissicherung durch ein Unfall- bzw. Haftpflichtgutachten

Direkte Abrechnung mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt

Wird von unabhängigen Sachverständigen erstellt

Bequemer Vor-Ort-Service: Zuhause, an Ihrem Arbeitsplatz oder der Werkstatt Ihres Vertrauens

Auf Wunsch Abwicklung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht & damit größtmögliche Rechtssicherheit

Feuerwehr an einem Unfall mit einem Warndreieck im Vordergrund

Kontakt zu unseren Kfz Gutachtern in Germering (82110)

Hauptstr. 26 | 82140 Olching | 08142 421976-0
Lindberghstr. 30 | 80939 München | Tel.: 089 21553021-0
An den Holzwiesen 3 | 82131 Gauting | Tel.: 089 21553021-0

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Unfallgutachten in 82110 Germering

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Zwei Autos kollidieren bei einen Verkehrsunfall. Das Wichtigste ist, dass niemand verletzt wurde. Schäden am Fahrzeug kann man immer ersetzen – wenn man es richtig macht! Als Unfallopfer (unverschuldet) haben Sie in der Regel Anspruch darauf, dass der gegnerische Versicherer Ihnen den entstandenen Unfallschaden im Rahmen seiner Eintrittspflicht* ersetzt.

Viele wissen aber nicht, wie sie sich zu verhalten haben und was überhaupt zu tun ist. Und das wiederum nutzen die Versicherer. Deshalb spielen Sie meist nicht mit offenen Karten und glänzen mit Desinformation, denn sie versuchen, so wenig wie möglich an Sie zahlen zu müssen. Holen Sie sich das Geld, das Ihnen als Geschädigter zusteht.

Dazu brauchen Sie ein Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen in 82110 Germering. Im Gutachten des Kfz-Gutachters wird die genaue Schadenssumme an Ihrem Auto ermittelt. Übrigens: Die Rechnung für das Unfallgutachten muss der Versicherer des Unfallverursachers rückvergüten, soweit er eintrittspflichtig* ist.

Wir bieten Ihnen auch eine möglichst rechtssichere Unfallabwicklung mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an. Kontaktieren Sie uns in Germering (82110), Fürstenfeldbruck, Olching, München, Laim, Hadern, Sendling. Alle Infos dazu gibt es hier!

 

* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!