Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen in 85375 Neufahrn bei Freising
Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind nicht Schuld daran? Dann dürfen Sie sich jetzt auf keinen Fall von der Versicherung des Unfallverursachers verunsichern lassen. Wir raten Ihnen dringend dazu, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Denn das was zählt: Nicht irgendeine Versicherung entscheidet bei einem Unfall, sondern Sie.
So erreichen Sie unsere KFZ-Unfallgutachter in 85375 Neufahrn bei Freising
Ohmweg 7 | 85375 Neufahrn bei Freising | Tel.: 089 21553021-0
Unfallgutachten als Beweissicherung in 85375 Neufahrn bei Freising
Autounfälle passieren leider viel zu schnell. Oft genügt eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert. Das Wichtigste nach Verkehrsunfällen ist natürlich die Unversehrtheit der Unfallbeteiligten, denn Personenschäden sind nicht einfach mit Geld auszugleichen. Für den Blechschaden an Ihrem Fahrzeug kommt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel der gegnerische Versicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht* auf.
Meist wird jedoch die Komplexität einer Unfallschadenregulierung von den Geschädigten unterschätzt und sie geben die Schadenregulierung vertrauensvoll an den gegnerischen Versicherer ab. Oftmals ein fataler Fehler! Die meisten Versicherer versuchen daraus Vorteile daraus zu ziehen, indem falsch informiert oder unrechtmäßig gehandelt wird. Schließlich unterliegen auch Versicherer den ökonomischen Zwängen unserer Zeit und versuchen deshalb vermehrt Kosten zu sparen – zu Lasten der Geschädigten!
In solchen Fällen kann Ihnen ein Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen helfen. Das Gutachten beziffert die genaue Schadenhöhe und liefert damit die Grundlage für den zu leistenden Schadenersatz. Holen Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht! Ihr Vorteil: Die Rechnung für die Erstellung des Schadengutachtens ist vom gegnerischen Versicherer zu erstatten, soweit dieser eintrittspflichtig* ist. Für Sie ist ein Haftpflichtgutachten jedoch nicht nur wichtig, um die Schadenhöhe beziffern zu können, sondern auch um Beweise für ein etwaiges späteres Gerichtsverfahren zu sichern.
Egal ob Neufahrn bei Freising (85375), Neufahrn, Freising, Eching, Dachau oder Erding – wir bieten Ihnen auch eine einfache und möglichst rechtssichere Abwicklung des Unfalls mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an. Alle wichtigen Infos dazu gibt es hier!
* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!