Unfallgutachten 83562 Rechtmehring

Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen in 83562 Rechtmehring

Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern lassen! Mit einem Unfallgutachten machen Sie bei der Schadenregulierung alles richtig. Denn eins ist klar: Nicht die gegnerische Versicherung entscheidet, sondern Sie.

Die Vorteile eines Unfallgutachtens in Rechtmehring (83562)

Direkte Abrechnung mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt

Kostenfreie Beratung zu allen technischen Fragen zum Thema Unfall

Detaillierte Beweissicherung durch ein Unfall- bzw. Haftpflichtgutachten

Wird von unabhängigen Gutachtern angefertigt

Auf Wunsch Abwicklung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht & damit größtmögliche Rechtssicherheit

Bequemer Vor-Ort-Service: Zuhause, an Ihrem Arbeitsplatz oder der Werkstatt Ihres Vertrauens

Feuerwehr an einem Unfall mit einem Warndreieck im Vordergrund

Unsere KFZ-Sachverständigen in 83562 Rechtmehring beraten Sie gerne

Erlenstr. 28 | 83562 Rechtmehring | Tel.: 08076 888994-0

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Unfallgutachten zur Beweissicherung in 83562 Rechtmehring

Ein Autounfall kann unverhofft passieren, oft ohne eigene Schuld. Der Unfallverursacher kann zu schnell unterwegs gewesen sein oder abgelenkt gewesen sein. Es ist jedoch das Wichtigste, dass niemand verletzt wurde, da Personenschäden unbezahlbar sind. Wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt, wird in der Regel der Versicherer des Unfallgegners für den entstandenen Schaden am Kfz im Rahmen seiner Eintrittspflicht* aufkommen.

Allerdings unterschätzen viele Menschen die Komplexität der Unfallregulierung. Im Gegensatz zu den meisten Geschädigten sind Versicherer Spezialisten in Sachen Schadenregulierung. Dies kann durchaus negative Folgen haben, da Versicherungen die Unkenntnis zuweilen ausnutzen und die Unfallbetroffenen falsch informieren, ablenken und sogar einschüchtern um Geld zu sparen, das dem Geschädigten eigentlich zusteht.

In diesem Zusammenhang kann ein Unfallgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen helfen. Das Gutachten dient dazu, die genaue Schadenshöhe des Fahrzeugs zu ermitteln und eine Basis für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten zu liefern. Die Erstellungskosten des Unfallgutachtens sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, soweit diese haftbar bzw. eintrittspflichtig* ist. Ein Schadensgutachten ist nicht nur wichtig, um die Höhe des Schadens zu bestimmen, sondern auch, um wichtige Beweise für ein etwaiges späteres Gerichtsverfahren zu sichern.

Egal ob Rechtmehring (83562), Haag, Wasserburg, Albaching, Soyen, Edling oder Pfaffing – wir bieten Ihnen auch eine einfache und möglichst rechtssichere Abwicklung des Unfalls mit unseren Verkehrsrechtsanwälten an. Alle Infos dazu gibt es hier!

 

* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!